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Sie können jedes Jahr einen Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen. Für Angestellte sind dies 2024 maximal
7 056 Franken.
Für Selbstständigerwerbende ohne 2. Säule sind dies bis zu zwanzig Prozent des Einkommens und maximal 35 280 Franken.

Der Betrag, den Sie auf das Säule 3a Konto einzahlen wollen, muss bis 31. Dezember 2024 auf dem Vorsorgekonto verbucht sein. Um die Steuervorteile nicht zu verpassen, lohnt es sich, die Einzahlungen frühzeitig vorzunehmen – am besten vor den Feiertagen.